Förderung von Balkonkraftwerken in Würselen

Beginn:

Stecker-PV-Anlagen bis 600W peak

Förderung von Balkonkraftwerken in Würselen


Mit den sog. Balkonkraftwerken können auch Mieter*innen oder Eigentümer*innen von Miet- und Eigentumswohnungen die dezentrale, erneuerbare Energieproduktion unterstützen, denen kein eigenes Dach zur Nutzung der Sonnenenergie zur Verfügung steht.

Die Umsetzung des Antrags der GRÜNEN „PV-Anlagen auf den Dächern städtischer Gebäude“ läuft – mit all den bekannten verwaltungstechnischen und rechtlichen Hürden. Erste PV-Anlagen wurden bereits installiert bzw. befinden sich in der Umsetzung. Ebenso gibt es für Immobilien-Eigentümer*innen aktuell Förderprogramme für Photovoltaik-Anlagen auf dem eigenen Wohngebäude.

Aber nicht alle Bürger*innen in Würselen besitzen ein eigenes Haus. Was liegt da näher, als Bewohner*innen einer Mietwohnung oder Eigentümer*innen einer Wohnung ohne eigenes Dach ebenfalls die Möglichkeit zu geben, Solarstrom direkt zu erzeugen. Der auf diese Weise erzeugte Strom lässt sich direkt und vor Ort nutzen, um die eigenen Stromkosten wie die CO 2 -Emission in dicht besiedelten Ballungsräumen zu senken.

Hier setzen die GRÜNEN mit ihrem Antrag auf Förderung dieser Balkonkraftwerke an. Das Förderregelwerk wird schlank, transparent, flexibel und ebenso wie die kleinen Balkonsolaranlagen auf Nutzung und Praktikabilität ausgerichtet sein.

Folgende Eckpunkte sind ausgearbeitet und bilden den Förderrahmenbieten:

  • Gefördert werden sog. Balkonkraftwerke (auch Mini-Solaranlagen oder Stecker-PV-Anlagen) bis 600 Wp pro Modul.
  • Gefördert wird die Anschaffung von Neuanlagen.
  • Der Fördertopf ist gedeckelt auf 10.000 EUR pro Jahr.
  • Fördersumme: 100 € pro PV-Modul.
  • Förderumfang: Die Förderung ist auf max. 2 PV-Module je Anlage beschränkt.
  • Der Förderantrag muss vor der Anschaffungen gestellt werden.
  • Wenn der Topf leer ist, ist er für das laufende Jahr leer; Anträge für die folgende Förderperiode können aber bereits gestellt werden.

Entsprechende Geldmittel sind im Entwurf für den Doppelhaushalt 2023/24 bereits vorgesehen. Die konkrete Ausarbeitung der Förderrichtlinien erfolgt im Rahmen des Fördermittelmanagements der Stadt Würselen als Fördergeber unmittelbar nach der Verabschiedung des Haushaltsentwurfs durch den Rat.

Aktiver Klimaschutz durch jede*n, der/ die möchte, und die Förderung regenerativer Energien; das sind die Ziele des GRÜNEN Antrags. Wenn sich in den nächsten Jahren bei der Fördermittelvergabe herausstellen sollte, dass die Ziele noch besser erreicht werden können, wenn eine Erweiterung auf Bestandsanlagen möglich ist – und ausreichend Geld vorhanden ist – greift die Flexibilität eines solchen Fördergerüsts und es wird angepasst.
Zahlen und Trends werden sich auch sehr gut an den eingegangen Beantragungen für die nächste Förderperiode ablesen lassen. Auch hier kann dann ggfs.an einer Feinjustierung der Förderrichtlinien gearbeitet werden.

Zurück